AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tessonics Europe GmbH für die Vermietung von Geräten für die zerstörungsfreie Materialprüfung


1.      Allgemeines, Geltungsbereich

1.1  Die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen (im nachfolgenden „Miet-AGB“ für Vermietungen durch die Tessonics Europe GmbH (im nachfolgenden „Tessonics“) gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vermietungen; konkurrierende Geschäftsbedingungen des Kunden (im nachfolgenden „Kunde“) werden nicht anerkannt und damit nicht Vertragsbestandteil.

1.2  Die Miet-AGB gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Ausführung/Vermietung an den Kunden vorbehaltslos durch Tessonics ausgeführt wird.

1.3  Vermietung und Lieferung erfolgen nur zu den in dem Angebot und der Auftragsbestätigung genannten Konditionen von Tessonics und ergänzend zu den Miet-AGB.
 

2.      Angebot, Vertragsabschluss und Preise

2.1  Ein Angebot bezieht sich immer auf die Mietsache oder eine gleichwertige Ware und deren Tauglichkeit für ihre bestimmungsgemäße Verwendung bzw. ihren üblichen Einsatzzweck.

2.2  Eine Bestellung des Kunden gilt dann von Seiten Tessonics als angenommen, wenn sie von Tessonics schriftlich bestätigt wird (Auftragsbestätigung) oder konkludent dadurch, dass die Mietsache dem Kunden von Tessonics oder dessen Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen übergeben wird.

2.3  Sofern nicht ausnahmsweise etwas anderes schriftlich vereinbart wird, ist der sich aus der Auftragsbestätigung ergebende Mietpreis einschließlich etwaiger sonstiger Kosten und Vergütungen für Sonderleistungen gemäß der im Angebot aufgeführten Zahlungsbeding-ungen zu zahlen.

2.4  Der angebotene Mietpreis (Mietzins) ist bindend. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich oder in Textform (z.B. in der Auftragsbestätigung) vereinbart wird, gelten die Mietpreise ab unserem Lager. Über die Gebrauchsüberlassung hinausgehende Mehr- oder Sonderleistungen (z. B. Anlieferung, Transport, Installation, Aufbau etc.) sind gesondert zu vergüten.

2.5  Die Zahlung des Mietpreises hat ohne jeden Abzug und ausschließlich auf das in Angebot, Auftragsbestätigung und Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig.

2.6  Alle Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
 

3.      Erfüllung, Übergabe der Mietsache und Gefahrübergang

3.1  Vermietet wird ab Lager von Tessonics. Der Kunde ist zur Abholung der Mietsache zum vereinbarten Mietbeginn bei Tessonics verpflichtet.

3.2  Tessonics erfüllt den Mietvertrag, wenn sie den Mietgegenstand zum Zeitpunkt des vereinbarten Mietbeginns in seinen Geschäftsräumen oder Lager dem Kunden bereitstellt. Dies gilt auch dann, wenn Tessonics den Mietgegenstand auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort verbringt oder verbringen lässt. Der Gefahrübergang auf den Kunden erfolgt – auch dann, wenn Tessonics die Mietsache an den Kunden liefert - mit Bereitstellung der Mietsache durch Tessonics in ihren Geschäftsräumen oder ihrem Lager und im Zeitpunkt des vertraglichen Mietbeginns, auch dann, wenn die Mietsache erst später in den Besitz des Kunden gelangt.

3.3  Tessonics kann den Vertrag, wenn Tessonics die Bereitstellung des Mietgegenstands bzw. eines bestimmten Gerätes nicht möglich ist, dadurch erfüllen, dass sie einen gleichwertigen Mietgegenstand bereitstellt, sofern dieser in etwa gleichwertige Funktionen und/oder Eigenschaften aufweist und für den üblichen Einsatzzweck der Mietsache geeignet ist.

3.4  Beschreibungen oder Abbildungen der Mietsache in Datenblättern, Präsentationen oder anderen Unterlagen von Tessonics stellen keine zugesicherten Eigenschaften der Mietsache dar.

3.5  Bei Übergabe der Mietsache ist der Kunde verpflichtet, den Erhalt der Mietsache in einer entsprechenden Empfangsquittung/Lieferschein sowie deren Funktionsfähigkeit und etwaige Vorbeschädigungen im Rahmen einer Mängeldokumentation (Zustands-/Funktionsprotokoll) gegenüber Tessonics schriftlich zu bestätigen. Tessonics ist zur Herausgabe der Mietsache nur gegen Empfangsbestätigung verpflichtet.
 

4.      Unterrichtungs- und Auskunftspflichten des Kunden

4.1  Zerstörungen, Beschädigungen, Funktionsstörungen, Diebstahl oder Verlust der Mietsache hat der Kunde Tessonics unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht oder nicht unverzüglich nach und führt dies zu einer Verschlechterung, zur Zerstörung oder zum Verlust der Mietsache, ist er Tessonics zum Ersatz des sich aus der unterlassenen oder verspäteten Mitteilung resultierenden Schadens verpflichtet.

4.2  Der Kunde ist verpflichtet, Tessonics jederzeit auf dessen Verlangen unverzüglich schriftlich oder in Textform Auskunft über den Ort zu erteilen, an dem sich die Mietsache befindet.
 

5.     Untervermietung

5.1  Dem Kunden ist eine Untervermietung grundsätzlich nicht gestattet.
 

6.     Gewährleistung, Haftung von Tessonics und Schadensersatz

6.1  Die Einsetzbarkeit des Mietgegenstandes zu dem durch den Kunden beabsichtigten Zweck liegt allein im Risiko- und Verantwortungsbereich des Kunden. Tessonics ist nicht verpflichtet, die Verwendung der Mietsache durch den Kunden zu überwachen oder den Kunden diesbezüglich zu instruieren. Tessonics haftet nicht dafür, dass die Mietsache für den vom Kunden vorgesehenen Zweck geeignet ist.

6.2  Für den Fall einer verspäteten Bereitstellung der Mietsache oder der Überlassung einer mangelhaften Mietsache haftet Tessonics nicht, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Ansprüche, die darüber hinaus gehen, sind ausgeschlossen.

6.3  Tessonics haftet im Rahmen der Erbringung von Sonderleistungen (z. B. des Aufbaus, der Montage oder der Installation von Mietsachen) nicht für solche Arbeiten, die ihr Personal vor Ort übernehmen, soweit diese Arbeiten nicht unmittelbar mit vereinbarten Sonderleistungen zusammenhängen.

6.4  Soweit das Personal der Tessonics technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang (Auftragsbestätigung) gehören, geschieht dies unentgeltlich und als bloße Gefälligkeit und daher unter Ausschluss jeglicher Haftung.

6.5  Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf den Betrag der Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung je Schadensfall begrenzt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

6.6  Ansprüche des Kunden wegen offensichtlicher Mängel der Mietsache sind ausgeschlossen, wenn diese nicht innerhalb von 8 Tagen nach Übernahme des Mietgegenstandes Tessonics schriftlich angezeigt werden.

 

 

7.     Rückgabe der Mietsache

7.1  Der Kunde ist verpflichtet, Tessonics die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit in dem Zustand, den die Mietsache bei Übergabe an den Kunden hatte, zu übergeben. Als Zustand bei Übergabe der Mietsache an den Kunden gilt derjenige, der sich aus dem bei der Übergabe angefertigten Zustands/Funktionsprotokolls ergibt. Normaler Verschleiß und übliche Abnutzungen der Mietsache, soweit diese durch eine vertragsgemäße und bestimmungsgemäße Benutzung eintreten, bleiben dabei unberücksichtigt.

7.2  Im Falle der verspäteten Rückgabe der Mietsache durch den Kunden gilt automatisch eine Mietzeitverlängerung bis zur endgültigen Rückgabe. Für diese verlängerte Mietzeit steht Tessonics pro angefangenem Monat eine Nutzungsentschädigung in Höhe des pro Monat vereinbarten Mietzinses – ungeachtet eines Verschuldens des Kunden - zu.


8.     Sonstige Kundenpflichten

8.1  Der Kunde ist ungeachtet weiterer Verpflichtungen verpflichtet, die Mietsache sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung der Mietsache maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, die Mietsache nur im Rahmen ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung zu nutzen und in geeigneter Weise vor Beschädigung und Überbeanspruchung zu schützen. Er is weiterhin verpflichtet, soweit erforderlich, für eine fachmännische und ordnungsgemäße Wartung und Pflege der Mietsache Sorge zu tragen.

8.2  Kosten von Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen, die in Folge normalen Verschleißes bzw. üblicher Abnutzung, nötig sind, trägt Tessonics, wenn diese ihre Ursache nicht in einem vom Kunden zu vertretenden Verhalten des Kunden oder seiner Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Dritter haben. Alle Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen dürfen nur durch Tessonics durchgeführt werden.

8.3 Ohne vorherige Zustimmung durch Tessonics ist der Kunde nicht berechtigt, Umarbeitungen oder Veränderungen des Mietgegenstandes, insbesondere An- und Einbauten, vorzunehmen oder vornehmen zu lassen oder Kennzeichnungen an der Mietsache zu entfernen oder Garantiesiegel zu brechen.
 

9.     Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht und Sonstiges

9.1  Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2  Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Tessonics. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das am Geschäftssitz von Tessonics sachlich zuständige Gericht. Tessonics ist auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

9.3  Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag sowie der Auftragsbestätigung schriftlich bzw. in Textform niedergelegt.

9.4  Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und bedürfen zur Gültigkeit, ebenso wie die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, der Schriftform.

9.5  Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, werden die Parteien zur Ausfüllung dieser Lücken sich einvernehmlich einigen, diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen zu vereinbaren, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

 

Stand: März 2023


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